Mindessätze für Aushilfshonorare

Die Orchesterkonferenz Hessen unterstützt die neuen Mindessätze für Orchesteraushilfen. https://www.dov.org/oeffentliche_meldungen/dov-veroeffentlicht-neue-mindestsaetze-fuer-aushilfehonorare/

Jeder Klangkörper ist auf Aushilfen angewiesen. Ob als Verstärkung bei großen Werken, bei Aufführungen mit seltenen Spezialinstrumenten oder als kurzfristiger Ersatz bei Erkrankungen – ohne sie könnten viele Aufführungen nicht stattfinden. Aushilfen müssen für ihren Einsatz sehr gut vorbereitet sein und sich teilweise ohne Proben perfekt in ein Orchester oder einen Chor integrieren können. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit müssen sie angemessen honoriert werden.

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